08.12.2009 | Urteil: CGZP darf keine Tarifverträge abschließen

Urteil: Christliche Leiharbeits-Gewerkschaft nicht tariffähig

Mit den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nun Schluss. Nach dem Beschluss des Berliner Landesarbeitsgerichtes sind sie nicht tariffähig. Damit dürfen sie mit Arbeitgebern keine Tarifverträge mehr abschließen.

Der CGZP wird vorgeworfen, mit Billigtarifverträgen das Lohnniveau zu drücken. Deshalb dürfen sie nun keine Tarifverträge mehr abschließen. IG Metall-Vorstandsmitglied Helga Schwitzer bewertet das Urteil als positiv: “Den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaften wird nun endlich ein Riegel vorgeschoben.”

Scheintarifverträge mit Folgen
Die CGZP kann nun vor dem Bundesarbeitsgericht eine Rechtsbeschwerde vorlegen. Wird dagegen entschieden, könnten zehntausende Leiharbeiter Nachforderungen stellen, da ihnen dann eine Bezahlung wie den Stammbelegschaften zustünde. Für Schwitzer ist die Lage eindeutig: “Wer um des Profit Willens auf Scheintarifverträge setzt, war schon immer schlecht beraten und muss sich nun auf umfangreiche Nachzahlungen einstellen.”
Die IG Metall rechnet infolge der Entscheidung mit einer Vielzahl weiterer Klagen von Leiharbeitnehmern, die auf Grundlage unwirksamer CGZP-Tarife entlohnt werden. Diese könnten ihren Anspruch auf das gleiche Entgelt eines vergleichbaren Stammbeschäftigten, auch rückwirkend bis zu drei Jahren, geltend machen.

Equal-Pay-Prinzip
Das Tarifrecht für die Leiharbeit sieht vor, dass Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten sollen, wie die Stammbelegschaften – nach dem Equal-Pay-Prinzip. Es darf nur abgewichen werden, wenn ein für Leiharbeitbehmer gültiger Tarifvertrag vorliegt. Die CGZP hatte solche Scheintarifverträge abgeschlossen und damit zum Teil Löhne von nur rund 4,80 Euro durchgesetzt.

Auch der DGB begrüßte das Urteil gegen die CGZP.

Mehr zur IG Metall Kampgane “Leiharbeit fair gestalten”…

2 Kommentare

  1. Roter-Kiter schrieb:

    Liebe Wolfsburger,

    herzlichen Glückwunsch zu Eurer “Starken Stimme”. Ich freue mich über das Urteil gegen den CGZP.

    MFG
    Roter-Kiter
    Übrigens: Der übersichtliche Aufbau und der Inhalt des Stichwortverzeichnisses gefallen mir gut. Macht weiter so!

  2. Carsten schrieb:

    Lieber Jörn,
    vielen Dank für Deine guten Wünsche. Es wird…!
    Carsten

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