IG Metall für höheren Hartz IV-Regelsatz
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen erklärt der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Wolfsburg: Mehr »
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen erklärt der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Wolfsburg: Mehr »
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Betriebratswahlkampf 2010 ist in vollem Gang. Auf www.deine-starke-stimme.de wollen wir Euch über unsere Aktionen, die Kandidaten und Vorhaben in den verschiedenen Betrieben informieren: von Autostadt bis Volkswagen, von Autohaus Wolfsburg bis Sitech. Der Vorteil eines Blogs wie diesem: Ihr könnt Euch nicht nur informieren, sondern auch kommentieren und diskutieren. Dazu möchte ich Euch herzlich einladen!
Viel Spaß und natürlich nicht vergessen: Betriebsratswahl 2010: IG Metall wählen!
Euer Frank Patta
Betriebsratswahlen sorgen dafür, dass die Beschäftigten im Betrieb demokratisch mitbestimmen und ihre Interessen durchsetzen können. Unter dem Motto „Kompetenz für gute Arbeit kannst Du wählen“ werden vom 1. März bis 31. Mai 2010 die nächsten Betriebsratswahlen durchgeführt. Die IG Metall-Verwaltungsstelle Wolfsburg bereitet sich bereits jetzt darauf vor.
Frank Patta, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Wolfsburg, zu den Kolleginnen und Kollegen: „Bei den Betriebsratswahlen zählt jede Stimme. Es geht darum, gemeinsam mit unseren Betriebsräten für mehr Demokratie und Mitbestimmung in den Betrieben und Unternehmen zu kämpfen.“
Die Wähler stimmen bei den Betriebsratswahlen auch über sozialverträgliche Arbeitszeiten und faire Arbeitsbedingungen ab. Dazu gehören gerechte Einkommen und sichere Tarifverträge sowie die Möglichkeit sich weiterzubilden. Die IG Metall-Betriebsräte setzen sich für die Standort- und Beschäftigungsgarantie sowie für innovative Konzepte für die Zukunftssicherung ein.
Mit den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nun Schluss. Nach dem Beschluss des Berliner Landesarbeitsgerichtes sind sie nicht tariffähig. Damit dürfen sie mit Arbeitgebern keine Tarifverträge mehr abschließen.
Der CGZP wird vorgeworfen, mit Billigtarifverträgen das Lohnniveau zu drücken. Deshalb dürfen sie nun keine Tarifverträge mehr abschließen. IG Metall-Vorstandsmitglied Helga Schwitzer bewertet das Urteil als positiv: “Den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaften wird nun endlich ein Riegel vorgeschoben.”
Scheintarifverträge mit Folgen
Die CGZP kann nun vor dem Bundesarbeitsgericht eine Rechtsbeschwerde vorlegen. Wird dagegen entschieden, könnten zehntausende Leiharbeiter Nachforderungen stellen, da ihnen dann eine Bezahlung wie den Stammbelegschaften zustünde. Für Schwitzer ist die Lage eindeutig: “Wer um des Profit Willens auf Scheintarifverträge setzt, war schon immer schlecht beraten und muss sich nun auf umfangreiche Nachzahlungen einstellen.”
Die IG Metall rechnet infolge der Entscheidung mit einer Vielzahl weiterer Klagen von Leiharbeitnehmern, die auf Grundlage unwirksamer CGZP-Tarife entlohnt werden. Diese könnten ihren Anspruch auf das gleiche Entgelt eines vergleichbaren Stammbeschäftigten, auch rückwirkend bis zu drei Jahren, geltend machen.
Equal-Pay-Prinzip
Das Tarifrecht für die Leiharbeit sieht vor, dass Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten sollen, wie die Stammbelegschaften – nach dem Equal-Pay-Prinzip. Es darf nur abgewichen werden, wenn ein für Leiharbeitbehmer gültiger Tarifvertrag vorliegt. Die CGZP hatte solche Scheintarifverträge abgeschlossen und damit zum Teil Löhne von nur rund 4,80 Euro durchgesetzt.
Auch der DGB begrüßte das Urteil gegen die CGZP.
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