19.02.2010 | Patta: „Wir sind mehr als zufrieden!“

IG Metall in der Autostadt gewinnt Betriebsratswahl

WAZ-Artikel vom 19.02.2010 zum Ausgang der Betriebsratswahl in der AutostadtDie Mühen der vergangenen Monate haben sich gelohnt. Mit einem klaren Ergebnis hat die Liste „IG Metall in der Autostadt“ die gestrigen Betriebsratswahlen gewonnen. Künftig stellt sie 10 von 15 Betriebsräten. „Wir sind mit dem Ergebnis mehr als zufrieden“, kommentierte der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Wolfsburg, Frank Patta, den Wahlausgang. Er kündigte an, man werde keine Zeit verlieren und nun umgehend an die Umsetzung des Wahlprogramms gehen. „Im Mittelpunkt steht eine Beschäftigungssicherung nach Vorbild Volkswagens - also bis 2014“, so Patta. Mehr »

05.02.2010 | Hintergrundinformationen zu den „Christlichen Gewerkschaften“

Christliche Gewerkschaften: „Sie können nur billig!“

"Cristliche Gewerkschaften" - Sie können nur billigBei den Betriebsratswahlen 2010 im Bereich der IG Metall-Verwaltungsstelle Wolfsburg treten in zwei Unternehmen Listen der „Christlichen Gewerkschaft Metall“ (CGM) an. Bei Volkswagen ist die CGM schon länger vertreten, in der Autostadt nehmen die „Lohndrücker im Namen Gottes“ zum ersten Mal Anlauf. Mehr »

08.12.2009 | Urteil: CGZP darf keine Tarifverträge abschließen

Urteil: Christliche Leiharbeits-Gewerkschaft nicht tariffähig

Mit den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nun Schluss. Nach dem Beschluss des Berliner Landesarbeitsgerichtes sind sie nicht tariffähig. Damit dürfen sie mit Arbeitgebern keine Tarifverträge mehr abschließen.

Der CGZP wird vorgeworfen, mit Billigtarifverträgen das Lohnniveau zu drücken. Deshalb dürfen sie nun keine Tarifverträge mehr abschließen. IG Metall-Vorstandsmitglied Helga Schwitzer bewertet das Urteil als positiv: “Den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaften wird nun endlich ein Riegel vorgeschoben.”

Scheintarifverträge mit Folgen
Die CGZP kann nun vor dem Bundesarbeitsgericht eine Rechtsbeschwerde vorlegen. Wird dagegen entschieden, könnten zehntausende Leiharbeiter Nachforderungen stellen, da ihnen dann eine Bezahlung wie den Stammbelegschaften zustünde. Für Schwitzer ist die Lage eindeutig: “Wer um des Profit Willens auf Scheintarifverträge setzt, war schon immer schlecht beraten und muss sich nun auf umfangreiche Nachzahlungen einstellen.”
Die IG Metall rechnet infolge der Entscheidung mit einer Vielzahl weiterer Klagen von Leiharbeitnehmern, die auf Grundlage unwirksamer CGZP-Tarife entlohnt werden. Diese könnten ihren Anspruch auf das gleiche Entgelt eines vergleichbaren Stammbeschäftigten, auch rückwirkend bis zu drei Jahren, geltend machen.

Equal-Pay-Prinzip
Das Tarifrecht für die Leiharbeit sieht vor, dass Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten sollen, wie die Stammbelegschaften – nach dem Equal-Pay-Prinzip. Es darf nur abgewichen werden, wenn ein für Leiharbeitbehmer gültiger Tarifvertrag vorliegt. Die CGZP hatte solche Scheintarifverträge abgeschlossen und damit zum Teil Löhne von nur rund 4,80 Euro durchgesetzt.

Auch der DGB begrüßte das Urteil gegen die CGZP.

Mehr zur IG Metall Kampgane “Leiharbeit fair gestalten”…