26.02.2010 | Wahlaufruf an Leih- und Zeitarbeiter

Patta: Besonders Leiharbeiter brauchen eine starke Interessenvertretung

Gleiche Arbeit - Gleiches GeldAnlässlich der bevorstehenden Betriebsratswahlen im Verantwortungsbereich der IG Metall Verwaltungsstelle Wolfsburg hat sich der 1. Bevollmächtigte, Frank Patta, mit einem Brief an die in der IG Metall organisierten Zeit- und Leiharbeiter gewandt und sie dazu aufgerufen, wählen zu gehen. Mehr »

05.02.2010 | Hintergrundinformationen zu den „Christlichen Gewerkschaften“

Christliche Gewerkschaften: „Sie können nur billig!“

"Cristliche Gewerkschaften" - Sie können nur billigBei den Betriebsratswahlen 2010 im Bereich der IG Metall-Verwaltungsstelle Wolfsburg treten in zwei Unternehmen Listen der „Christlichen Gewerkschaft Metall“ (CGM) an. Bei Volkswagen ist die CGM schon länger vertreten, in der Autostadt nehmen die „Lohndrücker im Namen Gottes“ zum ersten Mal Anlauf. Mehr »

04.02.2010 | Leiharbeit fair gestalten

Leiharbeit – Die Sendung mit dem Klaus

Gleiche Arbeit - Gleiches GeldDie Erklärmaus Klaus des NDR-Magazins „Extra 3“ weiß, warum nur ein rechtloser Leiharbeiter ein guter Mitarbeiter ist und erklärt, warum sich Lohnsklaverei grad wieder lohnt.

Die Sendung auf youtube

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08.12.2009 | Urteil: CGZP darf keine Tarifverträge abschließen

Urteil: Christliche Leiharbeits-Gewerkschaft nicht tariffähig

Mit den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nun Schluss. Nach dem Beschluss des Berliner Landesarbeitsgerichtes sind sie nicht tariffähig. Damit dürfen sie mit Arbeitgebern keine Tarifverträge mehr abschließen.

Der CGZP wird vorgeworfen, mit Billigtarifverträgen das Lohnniveau zu drücken. Deshalb dürfen sie nun keine Tarifverträge mehr abschließen. IG Metall-Vorstandsmitglied Helga Schwitzer bewertet das Urteil als positiv: “Den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaften wird nun endlich ein Riegel vorgeschoben.”

Scheintarifverträge mit Folgen
Die CGZP kann nun vor dem Bundesarbeitsgericht eine Rechtsbeschwerde vorlegen. Wird dagegen entschieden, könnten zehntausende Leiharbeiter Nachforderungen stellen, da ihnen dann eine Bezahlung wie den Stammbelegschaften zustünde. Für Schwitzer ist die Lage eindeutig: “Wer um des Profit Willens auf Scheintarifverträge setzt, war schon immer schlecht beraten und muss sich nun auf umfangreiche Nachzahlungen einstellen.”
Die IG Metall rechnet infolge der Entscheidung mit einer Vielzahl weiterer Klagen von Leiharbeitnehmern, die auf Grundlage unwirksamer CGZP-Tarife entlohnt werden. Diese könnten ihren Anspruch auf das gleiche Entgelt eines vergleichbaren Stammbeschäftigten, auch rückwirkend bis zu drei Jahren, geltend machen.

Equal-Pay-Prinzip
Das Tarifrecht für die Leiharbeit sieht vor, dass Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten sollen, wie die Stammbelegschaften – nach dem Equal-Pay-Prinzip. Es darf nur abgewichen werden, wenn ein für Leiharbeitbehmer gültiger Tarifvertrag vorliegt. Die CGZP hatte solche Scheintarifverträge abgeschlossen und damit zum Teil Löhne von nur rund 4,80 Euro durchgesetzt.

Auch der DGB begrüßte das Urteil gegen die CGZP.

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